Kraftfahrzeugmechatroniker/ -in

Traumberuf kann man so sagen. Es ist ein technischer Beruf mit vielen Weiterbildungsmöglichkeiten, auf dem man gut aufbauen kann. Das bewährte duale Ausbildungssystem (Betrieb / Berufsschule) bereitet auf die Karriere im Kraftfahrzeuggewerbe als Kfz- Mechatroniker/ in vor. Innerhalb von 3,5 Jahren Regelausbildungszeit werden alle notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen rund um die Instandhaltung moderner Fahrzeuge vermittelt. Zusätzliche, in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte durchgeführte Kurse ergänzen und vertiefen das Erlernte.

Im Mittelpunkt aller Ausbildungsangebote, so auch in der Berufsschule, steht der Arbeitsprozess. Dieser wird für den Schulunterricht kommend aus den beruflichen Handlungsfeldern übersetzt in schulische Lernfelder. Der Unterricht greift dort niedergeschriebene Inhalte auf und vermittelt sie in für die Auszubildenden nachvollziehbaren kleineren Einheiten, den Lernsituationen , die angelehnt an betriebliche Arbeitsaufträge erstellt werden. Innerhalb dieser gemeinsamen Lernarbeit sollen sich die Schüler/ innen zunehmend selbstverantwortlich und eigenständig in Teams neue Inhalte erarbeiten.

Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 der Gesellenprüfung statt, bei dem bereits 35% der möglichen Gesamtpunktzahl zu erwerben sind. Nach dreieinhalb Jahren wird dann der zweite Teil der Gesellenprüfung durchgeführt, der gleichfalls wie Teil 1 aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Hier werden die übrigen 65% der Maximalpunktzahl vergeben. Jeweils stehen beide Prüfungsteile in einem Zusammenhang und bilden betriebliche Arbeitsaufträge in Prüfungsaufgaben ab.

Ausbildung im Betrieb
Die betriebliche Ausbildung im Handwerk ist stets geprägt gewesen von einer engen Zusammenarbeit zwischen Gesellen und Auszubildenden und Meistern. Üblicherweise findet eine - oftmals rotierende- Zuordnungen statt, so dass die Auszubildenden gezielt gemäß den Tätigkeitsschwerpunkten der häufig spezialisierten Gesellen mit allen Aufgaben vertraut werden. Je nach individuellem Können und betrieblicher Notwendigkeit werden die Nachwuchstalente ab ca. Ende des zweiten Ausbildungsjahres bereits mit kleineren eigenständigen Arbeitsaufgaben betraut.

Die schulische Ausbildung
Den Ausgangspunkt für das berufsschulische Lernen bilden konkrete berufs- und werkstattspezifische Handlungen. Diese Handlungen sind in den so genannten Handlungsfeldern beschrieben. Durch die Verknüpfung beruflicher, gesellschaftlicher und individueller Problemstellungen sollen die Schüler/ innen zu deren Bewältigung befähigt werden.

Fünf Ausbildungsschwerpunkte

- Personenkraftwagentechnik

- Nutzfahrzeugtechnik

- Motorradtechnik

- Neu System- und Hochvolttechnik

- Neu Karosserietechnik

- Dauer der Ausbildung 3,5 Jahre
- Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen
- Neu Vermittlung der Ausbildungsinhalte vor und nach Teil 1 der Gesellenprüfung
- Beginn der Ausbildung ab 1. August 2013

Den Betrieben stehen fünf Ausbildungsschwerpunkte zur Verfügung. Mit dieser Struktur haben die Ausbildungsbetriebe je nach betriebstypischen Gegebenheiten und personellem Bedarf eine nützliche Flexibilität, ihren Nachwuchs zielgerecht auszubilden. Die ersten beiden Ausbildungsjahre dienen der gemeinsamen Vermittlung von Grundlagen für die Service- und Wartungsarbeiten in den Serviceauftrags heranzuführen und die Inhalte zu vermitteln.
Die Themen der Hochvolttechnik sind entsprechend der Breite (spannungsfrei schalten) in allen Ausbildungsschwerpunkten und in der Tiefe (Arbeiten an Komponenten) im neuen Schwerpunkt „System- und Hochvolttechnik“ platziert. Der Umgang mit pyrotechnischen Systemen und die Thematik der Arbeiten an einer Klimaanlage werden in allen Ausbildungsschwerpunkten thematisiert.

Wichtige Information: Eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung ersetzt keine Zertifikate oder entsprechende Sachkundenachweise.

Hinweise zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte:
Die im Ausbildungsrahmenplan der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind mindestens Gegenstand der Berufsausbildung und Basis für einen vom ausbildenden Betrieb zu erstellenden Ausbildungsplan. Das Ausbildungsberufsbild gliedert sich in berufsprofilgebende und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Es sind gemeinsam grundlegende Ausbildungsinhalte vor Teil 1 der Gesellenprüfung sowie aufbauende Ausbildungsinhalte nach Teil 1 der Gesellenprüfung sowie der gewählte Schwerpunkt der Ausbildung zu vermitteln.
Diese Strukturierung hat den Vorteil, dass die Auszubildenden am Anfang ihrer Ausbildung eine gleichmäßige berufliche Handlungsfähigkeit in der Breite erlangen, die sich bis hin zum gewählten Ausbildungsschwerpunkt in der Tiefe verfeinert. Ausgangspunkt der Vermittlung der Ausbildungsinhalte werden jedoch immer die Kundenaufträge im Arbeitsumfeld des ge-wählten Ausbildungsschwerpunktes, die durchzuführenden Arbeitsprozesse und die hierfür notwendigen Tätigkeiten sein.

Berufsprofilgebende Positionen des Ausbildungsberufsbildes:
1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
2. Außer- und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
3. Messen und Prüfen an Systemen
4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben
8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen

Diese Positionen spiegeln annähernd einen typischen Arbeitsprozess wieder und ziehen sich verteilt auf alle Ausbildungsschwerpunkte durch die gesamte Dauer der Ausbildung. Eine Konkretisierung erfolgt durch die Beschreibung von einzelnen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, insbesondere in den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten.

Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag:
Beim Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist im entsprechenden Feld der Schwerpunkt der Ausbildung einzutragen. Beginnt das Berufsausbildungsverhältnis vor dem 1. Au-gust 2013, gelten die bisherigen Vorschriften. Das Gleiche gilt für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse.
Beginnt das Berufsausbildungsverhältnis ab dem 1. August 2013, gelten die neuen Vorschriften. Die zuständige Handwerkskammer kann das Ausbildungsverhältnis erst nach Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung in die Lehrlingsrolle eintragen. Ein Umschreiben des Schwerpunktes einer Ausbildung ist im Einvernehmen beider Vertragsparteien möglich.

Die Ausbildungsstruktur gliedert sich nicht mehr in eine berufsfeldbreite Grundbildung für das erste Jahr und eine Fachbildung für das 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr, sondern in eine Ausbildungsphase vor Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (1. bis 18. Monat) und eine Phase nach Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung, wobei sich die Prüfungsinhalte für Teil 1 der Prüfung über die Inhalte der ersten 18 Monate erstrecken.

Hinweise zur Gesellenprüfung:
Die Gesellenprüfung teilt sich in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen. Die Gesellenprüfung Teil 1 nach zwei Jahren wird mit 35 % und der Teil 2 zum Abschluss der Ausbildung mit 65 % gewichtet. Die Prüfungszeit im Teil 1 der Gesellenprüfung beträgt 5 Stunden.

Anforderungen an die Auszubildenden:
Mitzubringen ist mindestens ein guter Hauptschulabschluss oder ein Realschulabschluss sowie technisches Verständnis. Eine Affinität zum Umgang mit Mess- und Prüfgeräten sollte vorhanden sein.
Im Ausbildungsschwerpunkt „System- und Hochvolttechnik“ ist analytisches Denken eine grundlegende Eigenschaft. Das Lokalisieren von Fehlern und das Arbeiten in sicherheitsre-levanten Bereichen erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen.
Im Ausbildungsschwerpunkt „Karosserietechnik“ sind – abgesehen vom räumlichen Vorstellungsvermögen und physikalisch-technischen Verständnis – gute handwerkliche Fingerfertigkeiten erforderlich.



Die Unternehmen stellen Persönlichkeitswerte, Motivationsfaktoren und grundsätzliche Werteinstellungen in den Vordergrund. Berufliche Sachzwänge und die Arbeit in den Unternehmen erfordern zwingend bestimmte arbeitsethische Grundeinstellungen. Diese oft als Sekundärtugenden diskreditierten Verhaltensmuster gewinnen beim Umgang mit moderner Technik noch an Gewicht. Aber auch Basiswissen in allen Lernbereichen wird vorausgesetzt.

I. Grundhaltungen und Werteinstellungen, die die Jugendlichen befähigen, den Anforderungen im Unternehmen gerecht zu werden

-Persönliche Kompetenzen-

1. Zuverlässigkeit
Sie wird von den Unternehmen als Grundbedingung für erfolgreiches Zusammenarbeiten und die Erreichung von Zielen gesehen. Man muss sich darauf verlassen können, dass die Jugendlichen nach ihrer Leistungsfähigkeit die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen, auch unter widrigen Umständen und ohne dauernde Überwachung und Kontrolle.

2. Lehr- und Leistungsbereitschaft
Eine Basisbedingung für erfolgreiche Ausbildung ist eine Einstellung, die sich am guten Ergebnis und am Erfolg orientiert. Arbeit und Ausbildung, der eigene Beruf, müssen positiv, als integrierende Bestandteile des eigenen Lebens gesehen werden und nicht als notwendige Übel im Hinblick auf vorrangige Freizeitorientierung. Jugendliche sollten von der Schule Neugier und Lust auf Neues mitbringen und diese in der Ausbildung aktivieren.

3. Ausdauer -Durchhaltevermögen- Belastbarkeit
Erforderlich ist die Fähigkeit, auch da durchzuhalten, wo die Arbeit/Ausbildung als Belastung oder als widrig angesehen wird. Eine gewisse Frustrationstoleranz müssen die Jugendlichen aus der Schule und Elternhaus mitbringen. Die Jugendlichen sollten gelernt haben, nicht bei jedem Misserfolgserlebnis oder vorläufigem Ausbleiben des Erfolges aufzugeben.

4. Sorgfalt - Gewissenhaftigkeit
Die betrieblichen Aufgaben erfordern Genauigkeit und Ernstnehmen der Sache. Man kann nicht immer "locker angeben", wie es der derzeitigen Jugendkultur oft entspricht. In diesen Zusammenhang gehörenStichworte wie Selbstdisziplin, Ordnungssinn, Pünktlichkeit und ähnliche inzwischen diskreditierte Werte, die derzeit in der Rangskala sehr niedrig stehen, aber im Betrieb unabdingbar sind.

5. Konzentrationsfähigkeit
Sie hat nach den Klagen aller Betroffenen in den letzten Jahrzehnten in besorgniserregendem Ausmaß abgenommen. Die Fähigkeit, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren und diese Konzentration länger als fünf bis zehn Minuten aufrechtzuerhalten, muss den Jugendlichen bereits in der Schule anerzogen worden sein. Anders ist die Leistung nicht möglich.

6. Verantwortungsbereitschaft - Selbständigkeit
Sie wachsen zwar im Laufe der Berufsbildung und der betrieblichen Arbeit, müssen aber im Ansatz bereits vorhanden sein. Es geht um die Fähigkeit, für etwas einzustehen, auch wenn es einmal misslingt. Arbeit, Unangenehmes, Lästiges, Verantwortung sollten nicht auf andere abgeschoben werden.

7. Fähigkeit zu Kritik und Selbstkritik
Kritikfähigkeit bedeutet nicht pausenlose Diskussion über alles und jedes, sondern die Fähigkeit, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden, ein Ablehnen oder Befürworten aus der Natur der Sache heraus. Genauso wichtig ist allerdings die Fähigkeit zur Selbstkritik, Fehler einzusehen und zu Korrekturen bereit zu sein.

8. Kreativität und Flexibilität
Diese Eigenschaften gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nicht jeder kann allerdings zu einem kreativen Problemlöser werden. Doch sollte zumindest die Fähigkeit entwickelt sein, im Ansatz auch eigene Ideen hinsichtlich der alltäglichen betrieblichen Aufgaben und der Organisation des eigenen Arbeitsplatzes hervorzubringen und sich in neue Aufgabenbereiche einzuarbeiten.

9. Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist ein absolutes Muss. Es muss unbedingt ausreichend Zeit für die Anfahrt eingeplant werden. Maximal fünf Minuten zu früh und keine Minute zu spät, heißt die Faustregel!


II. Soziale Einstellungen, die die Zusammenarbeit in der Organisation Betrieb ermöglichen

-Soziale Kompetenzen-

1. Kooperationsbereitschaft - Teamfähigkeit
Nicht Eigenbrötler, auch nicht einsame Tüftler sind in der Regel gefragt, sondern auf Kooperation, auf den Austausch von Informationen, Erfahrungen, Verbesserungsvorschlägen ausgerichtete Mitarbeiter. Zusammenarbeit im Betrieb ist zwingend. Vor allem die neuen betrieblichen Organisationsformen sind wesendlich auf Kooperation angelegt.

2. Höflichkeit - Freundlichkeit
Aggressives, ruppiges oder flegelhaftes, auch nur unhöfliches Verhalten ist innerbetrieblich leistungshemmend. Nach außen stören derartige Umgangsformen die Beziehungen zu Lieferanten, zur Öffentlichkeit und vor allem zu den Kunden. Die Unternehmen erwarten, dass die Schule der Zerstörung höflicher Umgangsformen entschlossener entgegenwirkt.

3. Konfliktfähigkeit
Notwendig auftretender Differenzen bei Meinungen und Haltungen sollten friedlich und konstruktiv verarbeitet werden können, ohne offene und versteckte Aggressionen. Das setzt Sprach- und Argumentationsfähigkeit voraus und die Fähigkeit, aufkeimenden Ärger und Aggression zu kanalisieren.

4. Toleranz
Jugendliche müssen in der Lage sein, auch dauerhaft abweichende Einstellungen, Verhalten und Meinungen bei anderen als gegeben hinzunehmen. Sie sollten aber gleicherweise deutlich und klar ablehnen, was gegen die Basiswerte unserer Gesellschaft verstößt, und damit Grenzen der Toleranz setzen können. Sie sollten also intolerant sein gegen Aggressivität, Verletzung humaner Grundwerte, Störungen des Betriebsfriedens und nicht zuletzt gegen Leistungsverweigerung. Dies alles sind Basisanforderungen. Vieles wäre darüber hinaus wünschenswert. Aber das Wünschenswerte ist nicht das Realistische, zumindest bei einem Teil der Schüler, deren Leistungskapazität begrenzt ist. Die Schule muss sich daher auf Beseitigung der klar erkennbaren Defizite konzentrieren, Basiswissen sowie grundlegende Werte und Einstellungen vermitteln. Emanzipation, das Schlüsselwort der 70er und 80er Jahre, ist zwar nicht obsolet, sie darf jedoch nicht länger als überragendes oder gar einziges Erziehungsziel angesehen werden. Die Leitziele Emanzipation und Selbstverwirklichung müssen stärker ergänzt werden durch Pflicht- und Verantwortungswerte, die es erst ermöglichen, Leistung zu erbringen und Verantwortung für andere zu übernehmen.


III. Elementares Grundwissen in den wichtigsten Lern- und Lebensbereichen

-Fachliche Kompetenzen-

Über die Diskussion der sogenannten Schlüsselqualifikation darf nicht vergessen werden, dass in der Ausbildung konkrete Basiskenntnisse benötigt werden. Diese Beziehen sich zumindest auf folgende Bereiche:

1. Grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Als Mindeststandard setzen die Betriebe die Fähigkeit voraus, einfache Sachverhalte mündlich und schriftlich klar formulieren und aufnehmen zu können. Jugendliche sollten einfache Texte fehlerfrei schreiben (Rechtschreibung, Grammatik) und die verschiedenen Sprachebenen (zum Beispiel Jugendszene-, Alltags-, Fachsprache und gehobene Sprache) unterscheiden können.

2. Beherrschung einfacher Rechentechniken
Hierzu gehören die vier Grundrechenarten, Rechnen mit Dezimalzahlen und Brüchen, Umgang mit Maßeinheiten, Dreisatz, Prozentrechnen, Flächen-, Volumen- und Masseberechnungen und fundamentale Grundlagen der Geometrie. Hinzukommen sollten die Fähigkeiten, einfache Textaufgaben zu begreifen, die wichtigsten Formeln anzuwenden und mit Taschenrechnern umzugehen.

3. Grundlegende naturwissenschaftliche Kenntnisse
Grundkenntnisse in Physik, Chemie, Biologie und Informatik, aus denen Verständnis für die moderne Technik und eine positive Grundeinstellung zu ihr entwickelt werden können, müssen schulform- und altersgerecht verfügbar sein.

4. Hinführung zur Arbeitswelt
Grundkenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge Die Schüler sollten einen ersten Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt erhalten haben -u.a. auch mit Hilfe von Praktika. Die Schule muss grundlegende Informationen über das Funktionieren unsers marktwirtschaftlichen Systems und die Rolle der Unternehmen, des Staates, der Tarifparteien und Haushalte als wesentliche Aktionspartner im Rahmen unserer Gesellschaftsordnung vermitteln.

5. Grundkenntnisse in Englisch
Es ist wünschenswert, dass die Auszubildenden Grundkenntnisse in der Weltverständigungssprache Englisch mitbringen, die sie befähigen, sich über einfache Gegebenheiten und Situationen -auch beruflicher Art- zu verständigen. 6. Kenntnisse und Verständnis über die Grundlagen unserer Kultur Basiskenntnisse über die kulturellen Grundlagen der eigenen Nation und Europas sollten die Schüler in der Schule erworben haben. Dazu gehören Grundkenntnisse über deutsche und europäische Geschichte, über gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die ethischen Anforderungen und religiösen Formen und Inhalte unserer Kultur. Kenntnis und Akzeptanz dieser kulturellen Grundlagen sind Basis für die persönlichen und sozialen Kompetenzen wie zum Beispiel Leistungsbereitschaft, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und solidarisches Verhalten gegenüber Mitmenschen und Minderheiten.










Wer sich nicht verhält wie das "Establishment", der fällt auf. Bei Jugendlichen häufig anzutreffen und fast normal. Es ist chick nicht angepasst zu sein und gehört nicht erst seit Heute zum Erwachsen werden. Doch manchmal hat das Verhalten mehr Auswirkung auf angestrebte Ziele als es dem jungen Menschen lieb sein kann. Für Jugendliche wird es zunehmend schwieriger einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Die Anzahl der Ausbildungsplätze nimmt weiter ab und die Zahl der Schulabgänger noch bis 2010 zu. Wer es in dieser Situation des verstärkten Wettbewerbs an der "Einstellung" mangeln läßt, wer unzuverlässig und unpünktlich ist, hat in diesem Wettbewerb um eine Ausbildung schlechtere Chancen. Die Schüler und Schülerinnen der Berufsgrundschuljahre sollten spätestens jetzt daran denken, dass nicht nur die Noten sondern auch die Einstellung zur Arbeit, die Pünktlichkeit, die Mitarbeit, das regelmäßige Erscheinen und das Sozialverhalten einen Einfluss auf ihre Bewerbungschancen haben. Es gibt Betriebe und Ausbilder die neben den Noten nach Sozialkompetenz, Sprachkompetenz usw. fragen, da sie junge Menschen, die in "Ihr Team" passen, suchen. Das Berufsgrundschuljahr kann neben den angestrebten Kompetenzen auch für den einen Schüler oder die andere Schülerin als Probezeit oder Bewährungszeit, als "Schaulaufen" genutzt werden, um den Betrieben und den Ausbildern durch Leistung und Verhalten zu zeigen, was in ihnen steckt. Die Ausbildung im Berufsgrundschuljahr kann auch als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden Wir, die Gesellschaft braucht junge Menschen die Teamgeist zeigen, die Verantwortung für sich und andere übernehmen. Es lohnt sich darüber nachzudenken.

Auch wenn in den letzten Jahrzehnten viele "Ungelernte" im Bergbau, in der chemischen Industrie oder im Baugewerbe "gutes" Geld auch ohne eine abgeschlossenen Berufsausbildung verdient haben, diese Zeiten sind vorbei. Es werden immer weniger Arbeitsplätze für Ungelernte angeboten. Einfache Tätigkeiten gehen zurück, höher qualifizierte Tätigkeiten nehmen zu. Ungelernte werden erfahrungsgemäß vielfach zuerst arbeitslos und bleiben es länger. Ungelernten ist der berufliche Aufstieg erschwert. Je niedriger die Qualifikation, desto schlechter die Position auf dem Arbeitsmarkt. Diese Faustregel gilt nach wie vor. Insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer hohen Qualifikation bessere Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Erwerbstätige ohne Berufsabschluss tragen dagegen ein relativ hohes Risiko keine Stelle zu finden oder arbeitslos zu werden. Der Abstand der Arbeitslosenquoten hat sich beispielsweise zwischen Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss und Personen, die über einen Lehr- oder Fachschulabschluss verfügen, in den letzten zwanzig Jahren vergrößert - in den neuen Ländern deutlich stärker als im Westen. Mittlerweile ist jede fünfte "ungelernte" Erwerbsperson in Westdeutschland und jede zweite Erwerbsperson ohne Berufsabschluss in den neuen Bundesländern arbeitslos. Die Zahl der Erwerbstätigen ohne abgeschlossene Ausbildung wird bis zum Jahr 2010 weiter abnehmen. Es lohnt sich daher für jeden, sich beruflich zu qualifizieren oder noch einen beruflichen Abschluss nachzuholen. Denn die damit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse bringen viele Vorteile:
Sie tragen wesentlich zur Existenzsicherung bei;
Sie erleichtern die Anpassung an neue Arbeitsverfahren und neue Technologien;
Sie erhöhen die berufliche Beweglichkeit und Einsatzmöglichkeiten im erlernten Beruf;
Sie bilden eine solide Grundlage für die berufliche Fortbildung und den Aufstieg;
Sie erleichtern den Wechsel in eine andere berufliche Position oder in einen anderen Beruf;
Sie bieten meist ein besseres Einkommen.